Immobilienverwaltung
Unser Verwaltungsangebot (Portfolio) umfasst Ein-, Mehrfamilien- und Reihenhäuser ebenso wie umfassende Großwohnanlagen und Gewerbeobjekte. Wir respektieren Ihr Eigentum und verwalten Ihren Besitz zu Ihren treuen Handen.
Idest Immobilien steht Ihnen bei Entscheidungen mit seiner Expertise beratend zur Seite, holt bei Bedarf weitergehende Expertise ein und findet mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Immobile. Selbstverständlich gehen wir auf Ihre spezielle Anforderung als LiegenschaftseigentümerInnen und VermieterInnen oder als WohnungseigentümerInnen ein.
Zu Beginn wollen wir Ihre Immobile kennen lernen. In den ersten Monaten evaluieren wir Ihr Gebäude und Ihre Liegenschaft hinsichtlich Objektzustand, Sanierungsbedarf, Objektsicherheit und allfälliger baulicher Mängel. Gemeinsam werden die Möglichkeiten und allenfalls anstehende Maßnahmen besprochen und Ziele und weitere Vorgangsweisen abgesprochen. Dabei ist uns wichtig, Ihnen alle für eine Entscheidung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Neben der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und dem ökologischen Fußabdruck einzelner Maßnahmen versuchen wir auch alternative Lösungswege aufzuzeigen, denn nicht jede Sanierungsvariante passt zu jedem Gebäude und Mieterträge sind nicht alleine durch Mieterhöhungen herbeizuführen.
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Maßgeschneidert vom Einzelauftrag bis zum Inklusivpaket
Die Anforderung an die Verwaltung kann umfassend wie das Leben selbst sein. Unser Angebot deckt das gesamte Sortiment der wirtschaftlichen, kaufmännischen und organisatorischen Verwaltung ab. Wenn Sie es wünschen brauchen Sie sich nur noch zurückzulehnen. Vielleicht möchten Sie sich weiterhin um einzelne Teilbereiche selbst kümmern? Oder vielleicht ist es Ihnen nicht möglich ein neues Mietverhältnis oder eine Rückstellung zu organisieren, da sie gerade im Ausland sind?
Gerne ermitteln wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch Ihren konkreten Bedarf und übernehmen die von Ihnen benötigten Agenden.
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Wie Sie uns für sich verpflichten können...
MiethauseigentümerInnen oder die Mehrheit der WohnungseigentümerInnen bzw. LiegenschaftseigentümerInnen können den bestehenden Verwaltungsvertrag kündigen und neu abschließen. Sollte für die Beendigung des Verwaltungsvertrages keine gesonderte vertragliche Regelung getroffen worden sein, erfolgt der Verwaltungswechsel per 31.12. Die Kündigung dazu muss dem aktuellen Verwalter bis längstens 30.9. zugehen.
Die Initiative für die Kündigung muss von einem oder von mehreren WohnungseigentümerInnen ausgehen. Die Entscheidung für die Kündigung und Neubestellung einer Verwaltung erfolgt am besten über einen „Umlaufbeschluss“ oder eine Eigentümerversammlung. Wichtig ist, dass alle WohnungseigentümerInnen eingeladen werden, an der Entscheidung teilzunehmen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei diesem Schritt und stehen für Fragen zur Verfügung.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Anliegen kennenzulernen und Sie von unserer Qualität zu überzeugen.