Maßnahmen für barrierefreie und altengerechte Wohnverhältnisse (Land Steiermark):


Gefördert wird die Schaffung von barrierefreien Zugängen zu Wohnhäusern und Wohnungen, die Neuerrichtung und Adaptierungen von Personenaufzügen von Mehrparteienhäusern, die Gestaltung einer barrierefreien Wohnung (Verbreiterung von Türstöcken, Beseitigung von Schwellen, Bewegungsflächen für Rollstühle und Rollatoren, barrierefreie Bäder,..).

Die Förderung besteht wahlweise in nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen von 30 % zu Bankdarlehn mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder einem einmaligen Förderbetrag von 15 % der anerkannten Kosten. Eine Kombination mit der Umfassenden Sanierung ist möglich.

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 Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.

 


Sanierungsmaßnamen für Menschen mit Behinderung (Land Steiermark):


Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen bei Vorliegen einer Erwerbsminderung von zumindest 80 %.

Die Förderung besteht wahlweise in nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen von 45 % zu Bankdarlehn mit einer Laufzeit von 15 Jahren oder einem einmaligen Förderbetrag von 30 % der anerkannten Kosten.

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Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.