Umfassende Sanierung (Land Steiermark)

Für die Sanierung von Gebäuden oder von mindestens drei Wohnungen oder für Neubauten mit Mindestanforderungen für die Energieeffizienz. Die Förderung besteht in nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

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Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.

 

Kleine Sanierung (Land Steiermark)

Gefördert wird die Sanierung von mindestens 30 Jahre alten Gebäuden. Förderbare Vorhaben sind:

  • Anschluss und Umstellung auf Nah- und Fernwärme
  • Energieeinsparende, ökologische und behindertenfreundliche Maßnahmen
  • Solaranlagen, Wärmepumpen für Heizung oder Warmwasser
  • Photovoltaikanlagen
  • Elektrische Energiespeicher
  • Schall- und Wärmeschutz von Fenstern und Außentüren, von Außenwänden, von Dachschrägen und zu Dachböden und Kellern
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Errichtung oder Umgestaltung von Heizungs-, Elektro-, Sanitär- und Wasserleitungsanlagen
  • Anschluss an des öffentliche Kanal- und Wassernetz
  • Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum bei bestehenden Eigenheimen
  • Instandsetzung des Daches und Sanierungsarbeiten am Dachstuhl
  • Kamin-, Decken-, Stiegeninstandsetzung
  • Mauertrocknung

Die Förderung besteht in nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

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Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.

 

Umfassende energetische Sanierung (Land Steiermark)

Gefördert werden mindestens drei zusammenhängende Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle und/oder am Haustechniksystem unter Einhaltung bestimmter Energieeffizienzkennwerte.

Anerkannte Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Anschluss und Umstellung auf Nah- und Fernwärme
  • Automatische Biomassenheizungen (ausgenommen Großraum Graz)
  • Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauchs
  • Solaranlagen, Wärmepumpen für Heizung und Warmwasser
  • Photovoltaikanlagen
  • Elektrische Energiespeicher
  • Schall- und Wärmeschutz von Fenstern und Außentüren, Außenwände, Dachschrägen, zu Dachböden und Kellern

Die Förderung besteht wahlweise aus nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen von 30 % zu Bankdarlehn mit einer Laufzeit von 14 Jahren oder aus einem Direktzuschuss von 15 % der anerkannten Sanierungskosten.

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Sanierungscheck für Private für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser (Kommunal Kredit)

Gefördert werden Sanierungen von Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind und die nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard saniert werden oder Teilsanierungen die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mindestens 40 % führen.

Die Förderung beträgt zwischen 2.000 und 6.000 Euro bzw. bis maximal 30 % der gesamten förderbaren Kosten.

 

Sanierungscheck für Private im mehrgeschoßigen Wohnbau (Kommunal Kredit)

Gefördert werden thermische Sanierungen von mehrgeschoßigen Wohngebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Gefördert wird die Sanierung von Außenwänden und Geschoßdecken nach klimaaktiv Standard.

Die Förderung beträgt 50 Euro/m2 Wohnnutzfläche und erhöht sich auf 75 Euro/m2, wenn eine Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet wird. Der Förderbetrag ist mit maximal 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt und besteht aus einem nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss.

Die Förderung ist bis zum 31.12.2022 begrenzt.

 

Assanierung (Land Steiermark)

Das zu sanierende Gebäude muss in einem Siedlungsschwerpunkt laut Raumordnungsgesetz liegen und nicht zur Gänze erhaltenswert sein. Das Gebäude wird zu mehr als 50 % oder zur Gänze durch einen Neubau am selben Standort ersetzt. Dabei kann die Nutzfläche bis zum 5fachen erhöht werden.

Die Förderung besteht wahlweise in nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder in nicht rückzahlbaren Förderbeträgen von 10 % der festgestellten Kostensumme, ausbezahlt in 20 Halbjahresraten.

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Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler (Land Steiermark)

Gefördert werden zum Beispiel:

  • Die Rückführung in den ursprünglichen Zustand
  • Statische Sanierung
  • Trocknung und Schwammbekämpfung
  • Sanierung der Substanz

Die Förderung besteht in nicht rückzahlbaren Förderbeträgen von maximal 10 % der anerkannten denkmalrelevanten Kosten jedoch maximal € 22.000,-- pro Objekt und Jahr und einem Förderdarlehn bis zur Hälfte der der Kosten, maximal bis € 150.000,-- mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

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Radonsanierung (Land Steiermark)

Die Förderung zielt auf die Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen ab. Für die Gewährung der Förderung ist ein kostenloses Beratungsgespräch durch ExpertInnen des Landes Steiermark vor Ort Voraussetzung.

Die Förderung beträgt 22 % der baulich anerkannten Kosten bzw. maximal € 1.500,-- pro Wohneinheit.

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Diese Liste wird laufend ergänzt. Wir bemühen uns, die Informationen zu den einzelnen Förderungen aktuell zu halten. Sollten Ihnen dennoch Abweichungen oder veraltete Passagen auffallen, freuen wir uns darüber, wenn Sie uns darauf hinweisen