Investitionsprämie (aws)

Zusätzlicher Anreiz für die kurzfristige Umsetzung von Umweltinvestitionen in der Höhe von 14 % der gesamten aktivierten Anschaffungskosten. Die Investitionsprämie kann zu den bestehenden Förderungen der Umweltförderung, des Klima- und Energiefonds sowie des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes beantragt werden. Durch die Kombination kann sich ein Zuschussbetrag von insgesamt bis zu 50 % der Investitionskosten ergeben. Die Antragsstellung ist bis 28.02.2021 befristet. Die Frist zur Setzung der ersten Maßnahmen wurde bis zum 31. Mai 2021 verlängert und die vollständige Umsetzung der Maßnahmen wurde bis zum 28.8.2022 verlängert.

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Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.


 

Förderung von Photovoltaikanlagen

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen mit bis maximal 5 kWpeak im Netzparallelbetrieb.

Die Fördersumme beträgt bei Einzelanlagen € 250,--/kWpeak für freistehende Anlagen und € 350,--/kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen und bei Gemeinschaftsanlagen € 200,--/kWpeak für Aufdachanlagen und € 300,--/kWpeak für gebäudeintegrierte Anlagen, jedoch maximal 35 % der anerkannten Investitionskosten.

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Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.


 


Umweltförderungen im gewerblichen Bereich (Kommunal Kredit)


Energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte

Für die Anschaffung von steckfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch.

Bei Investitionsbeträgen ab € 2.000,-- (für mehrere Geräte in Summe) werden bis zu 30 % der Anschaffungskosten gefördert.

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Förderung von Energiesparmaßnahmen

  • Wärmerückgewinnung und Nutzung von bisher ungenutzter Abwärme
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden
  • Beleuchtungsoptimierung
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen

Gefördert werden bis zu 30 % der Investitionskosten.

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Förderung von Klimatisierung und Kühlung

Klimatisierung von Betriebsgebäuden, nicht aber Kompressionskälteanlagen oder Splitgeräte.

Gefördert werden bis zu 30 % der Investitionskosten.

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Wärmerückgewinnung bei Kälte- und Lüftungsanlagen, Umluftsysteme

Gefördert wird die Wärmerückgewinnung mit einer Wärmetauscher-Leistung bis 100 kW für Kälte- und Lüftungsanlagen und Umluftsystemen.

Gefördert werden bis zu 30 % der Investitionskosten.

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Energiezentralen zur Innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung

Die Energiezentrale muss mindestens drei der folgenden fünf Komponenten umfassen:

  • Erneuerbare Wärmeerzeugungsanlage oder klimafreundliche Kältebereitstellungsanlage
  • Wärmerückgewinnung oder Free-Cooling-System
  • Optimierung der Energiebereitstellung/-verteilung
  • Maßnahmen zur Sektorkopplung

Gefördert werden bis zu 45 % der förderungsfähigen Kosten bzw. € 900,-- pro eingesparter Tonne CO2

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Förderung von LED-Systemen im Innenbereich

Gefördert wird der Ersatz von konventionellen Leuchtsystemen auf LED-Systeme mit einer Mindest-Anschlussleistung von 500 Watt. Bei gleichzeitigem Einbau eines Lichtsteuerungssystems gibt es einen Bonus.

Die Förderung beträgt € 600 je kW Anschlussleistung. Bei gleichzeitiger Umsetzung einer Lichtsteuerung kann ein Bonus von € 100 je kW Anschlussleistung vergeben werden. Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Zuschuss, der mit 30 % der Investitionskosten begrenzt ist.

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Förderung im Programm Mustersanierung

Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte im betrieblichen Bereich wie zum Beispiel:

  • Verbesserung des Wärmeschutzes
  • Steigerung der Energieeffizienz und Messtechnik zum Energieverbrauchsmonitoring
  • Umrüstung und Einbeziehung Erneuerbare Energieträger (Photovoltaik, Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss)
  • Beschattungssysteme
  • Begrünte Fassaden und Dächer

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Förderung von Neubauten in energieeffizienter Bauweise

Gefördert werden Neubauten von betrieblich genutzten Gebäuden mit energieeffizienter Bauweise, die die Anforderungen der OIB-Richtlinien erheblich unterschreiten.

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Thermische Bauteilaktivierung

Gefördert werden Planungsleistung für die Entwicklung von Gesamtlösungen für die thermische Konditionierung (Sommer und Winter) von Geschosswohnbauten mit optimierter Nutzung erneuerbarer Energie basierend auf der Nutzung der Flexibilitätsoption einer „Thermischen Bauteilaktivierung“ als Wärmespeicher. Die Förderung besteht aus einem Pauschalbetrag und einem Bonus für Teilnahme am wissenschaftlichen Monitoring, Projekte der Gebäudesanierung oder dem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

 

Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen

Gefördert werden Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblichen Gebäuden mit einer Baubewilligung vor dem 1.1.2000.

Die Investitionskosten müssen mindestens € 10.000,-- betragen. Die Förderung wird als Zuschuss auf Basis der sanierten Fläche berechnet.

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Thermische Gebäudesanierung

Gefördert werden Verbesserungen des Wärmeschutzes über die OIB-Richtlinie 6 hinaus oder um Reduktion des Heizbedarfes um mehr als 50 % gegenüber dem unsanierten Zustand. Die Baubewilligung muss vor dem 1.1.2000 liegen.

Bei Unterschreitung der OIB-Anforderungen beträgt die Förderung bis zu 30 % und bei der Reduktion des Heizwärmebedarfs bis zu 15 % der Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition.

Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.

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