Klimaschutz-Förderungen
Fernwärmeanschlüsse (Land Steiermark)
Für Fernwärmeanschlüsse bei Ersatz einer fossilen Heizung oder Stromheizung bei Wohngebäuden.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.
Diese Förderung ist nicht mit weiteren Förderungen durch das Land kombinierbar, aber sehr wohl mit der Förderung „Raus aus Öl“.
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12637670/159881834/
Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.
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Pellets- und Hackschnitzelkessel (Land Steiermark)
Für automatisch beschickte Pellets- und Hackschnitzelkessel bei Ersatz einer fossilen Heizung oder Stromheizung für Wohngebäude oder Kleinunternehmen.
Nur wenn kein Fernwärmeanschluss möglich ist. Die Fördersumme beträgt bis zu 30 % der zurechenbaren Investitionskosten.
Diese Förderung ist nicht mit weiteren Förderungen durch das Land kombinierbar, aber sehr wohl mit der Förderung „Raus aus Öl“.
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/159881658/
Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.
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Scheitholzgebläse-/Kombikessel (Land Steiermark)
Bei Ersatz einer fossilen Heizung oder Stromheizung für Wohngebäude oder Kleinunternehmen.
Nur wenn kein Fernwärmeanschluss möglich ist. Die Fördersumme beträgt bis zu 30 % der zurechenbaren Investitionskosten.
Diese Förderung ist nicht mit weiteren Förderungen durch das Land kombinierbar, aber sehr wohl mit der Förderung „Raus aus Öl“.
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600578/159881696/
Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.
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Wärmepumpen (Land Steiermark)
Die Förderung wird für neue Luftwärme-, Grundwasser- und Erdwärmepumpen bei Ersatz von bestehenden fossilen Heizungssystemen, Stromheizungen und Allesbrennern gewährt. Vorausgesetzt wird, dass ein wirtschaftlicher Fernwärmeanschluss nicht möglich ist. Die Wärmepumpe muss den EHPA-Gütesiegelkriterien entsprechen. Die Vorlauftemperatur darf höchstens 40 °C betragen. Die Altanlage muss nachweislich außer Betrieb genommen und entsorgt werden. Die maximale Förderung beträgt bei Umstieg auf Erdwärme oder Grundwasserwärmepumpen auf 3.600 Euro und bei Umstieg auf Luftwärmepumpen auf 1.000 Euro. Bei Errichtung einer Photovoltaikanlage mit mindestens 2 kWp und mindestens 1 kWp pro 5 kW Nennleistung der Wärmepumpe wird ein maximaler Zuschlag von 500 Euro gewährt. Maximale Förderung bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten. Eine weitere Kombination mit anderen Förderungen des Landes ist nicht möglich.
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600591/159881717/
Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.
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Solarthermische Anlagen (Land Steiermark)
Gefördert werden neue solarthermische Anlagen und wasserbasierende Hybridanlagen. Vorgegebene Gütesiegel und Zertifizierungen sind einzuhalten. Wärmemengenzähler müssen eingebaut werden. Die Fördersätze betragen bis 10 m² 150 Euro pro m², für jeden weiteren m² 100 Euro pro m² und einem Zuschlag für Hybridkollektoren von 50 Euro pro m². Die maximale Förderung ohne Heizungseinbindung liegt bei Wohngebäuden mit 1.800 Euro für drei Wohneinheiten und für jede weitere Wohneinheit mit 300 Euro. Bei unternehmerischer Nutzung liegt die Deckelung bei 5.000 Euro. Bei einer Einbindung in das Heizsystem beträgt die maximale Förderung bei Wohngebäuden 2.700 Euro für drei Wohneinheiten und 500 Euro für jede weitere Wohneinheit. Für Unternehmen wird bis maximal 7.000 Euro gefördert. Maximale Förderung bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten. Eine weitere Kombination mit anderen Förderungen des Landes ist nicht möglich.
https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600568/159881756/
Weitere Informationen erhalten Sie von uns beim Beratungsgespräch.
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Förderung von Photovoltaik-Anlagen 2020 - 2022
Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung.
Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaik-Anlagen bis maximal 50 kWpeak. Pro Standort wird nur eine Anlage mit Voll- oder Überschusseinspeisung gefördert. Anlagen, die die gesetzlichen Mindesterfordernisse erfüllen sind nicht förderbar.
Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag von 250 Euro/kWp, von 0 bis 10 kWp bis zu 150 Euro/kWp, von 20 bis 50 kWp. Für in das Gebäude integrierte Anlagen (Anlagen mit Doppelfunktionen z.B. für Fassaden oder Beschattung) wird ein zusätzlicher Betrag von 100 Euro/kWp gefördert. Der Förderbetrag ist mit maximal 35 % der anerkannten Investitionskosten begrenzt.
Die Förderung ist nicht mit weiteren Förderungen wie z.B. der Ökostromförderung der OeMAG, der Bundesländer oder Gemeinden kombinierbar.
https://www.klimafonds.gv.at/call/photovoltaik-anlagen-2022/
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